Verkaufsbedingungen

Diese Bedingungen enthalten die zwischen der Elterninitiative Kleidermarkt Attenkirchen als Kommissionär ( im Folgenden "Veranstalter", "wir") und einer Privatperson als Kommittenten (im Folgenden "Verkäufer") ausschließlich geltenden Regelungen für den Verkauf der in Kommission gegebenen Waren.

ALLGEMEINES
  • Pro Haushalt ist nur eine teilnehmende Verkäufernummer zulässig
  • Pro Verkäufernummer können max. 40 Teile abgegeben werden (Im System können dennoch mehr Artikel verwaltet werden)
  • Mindestverkaufspreis für alle Artikel: 1,00 € / Alle Preise nur auf 0,50 € gerundet
  • Etiketten müssen gut und sicher befestigt sein (nicht tackern, kein doppelseitiges Klebeband oder Stecknadeln, kein Kleber auf Textilien; bewährt haben sich gelochte, mit Karton verstärkte Etiketten mit fester Schnur.)
  • Spiele Puzzle, Medien und Elektrogeräte müssen auf Vollständigkeit und einwandfreie Funktion überprüfen und gut verschlossen sein.
  • Alle Artikel müssen in mit der Kundennummer beschrifteten Klappboxen oder Wäschekörben abgegeben werden. Keine Kartons, Tüten o.ä.
  • Neu Mehrteilige Kleidungsstücke (Jogginganzüge, Dirndl, Anorak und Schneehose) müssen gut miteinander verbunden sein.
    Ein Set aus mehreren Kleinteilen (z.B. Bodies, Unterhemden, Strumpfhosen, einfache Shirts) darf aus max. 3 Teilen bestehen. 

 

Die in Kommission gegebenen Waren müssen den folgenden Richtlinien entsprechen:

DAS KANN VERKAUFT WERDEN

Bekleidung und Schuhe müssen der Saison entsprechen (Frühjahr: Übergangs- und Sommerkleidung, Herbst: Übergangs- und Winterkleidung).

  • Kleidung, Jacken, etc. der Saison entsprechend in Kinder- und Jugendgrößen
  • Schuhe, auch Skischuhe, Schlittschuhe, Inline-Skates etc. (max. 2 Paar Schuhe pro Verkäufer)
  • Mützen, Schals, Handschuhe
  • Spielzeug, Puzzle, Spiele (auf Vollständigkeit prüfen)
  • Hörspiele, Filme, Konsolen- und Computerspiele (nur Originaldatenträger)
  • Bücher
  • Lernspiele, Übungs-/ Lernbücher
  • Kinderfahrzeuge, Fahrräder, Tretfahrzeuge, Bobby-Cars, Helme (sturzfrei), etc.
  • Kleinkinderspielzeug
  • Umstandsmode
  • Babykleidung/ -zubehör, Bodies
  • Schlafanzüge
  • Strumpfhosen
  • Autositze, Fahrradsitze
  • Kinderwägen, Buggys
  • und einiges mehr ... (fragen Sie im Zweifel vorher bei uns nach)
DAS KANN NICHT VERKAUFT WERDEN
  • Kuschel- und Plüschtiere
  • Hygieneartikel aller Art: Töpfchen, Toiletteneinsätze, Wickelauflagen, Stilleinlagen
  • Unterwäsche
  • Socken
  • Kleidungsstücke, die nicht der Saison entsprechen
  • Kleidungsstücke mit Flecken und/ oder Löchern
  • verschmutztes Spielzeug
  • Bettwäsche, Decken, Kissen, Matratzen
  • Fläschchen (egal ob aus Glas oder Kunststoff)
  • Alle Artikel, die nicht mit unseren einheitlichen Barcodeetiketten gekennzeichnet sind
  • Schränke, Tische und sonstige Möbel (ausgenommen Puppenmöbel, kleine Kindermöbel)
  • Schreibtische, Schreibtischstühle
  • Rutschen, Spielhäuser, Schaukelgestelle
  • unhandliche und große Artikel (fragen Sie im Zweifel vorher bei uns nach)

Blau markierte Gegenstände, die nicht am Kleidermarkt verkauft werden, können über einen Aushang zum Verkauf angeboten werden.

 

Kommissionsverkauf

Der Kommissionsvertrag wird für die Dauer der betreffenden Veranstaltung von der Übergabe der Ware bis zum Ende der Artikelrückgabe abgeschlossen. Alle Waren werden vom Verkäufer in dem durch den Veranstalter bereitgestellten Verwaltungssystem erfasst und mit einem Preis versehen. Wir nehmen nur funktionsfähige bzw. unbeschädigte, gepflegte, gewaschene, geruchsfreie, dem Trend und der Jahreszeit entsprechende Waren an. Details zu unseren Kriterien finden sich in den obenstehenden nicht abschließenden Aufzählungen. Werden Mängel erst nach der Annahme entdeckt, sind wir berechtigt, diese Artikel vom Verkauf auszuschließen.

Haftung

Der Verkäufer bestätigt, dass die Kommissionsware sein Eigentum und frei von Rechten Dritter ist uns es sich um kein Replikat (Produkt-/Markenfälschung) handelt. Die Waren gehen nicht in das Eigentum des Veranstalters über. Der Verkäufer berechtigt den Veranstalter lediglich dazu, die überlassenen Waren zu verkaufen.

Die Kommissionsware wird nicht durch den Veranstalter versichert, so dass das Risiko des Untergangs oder der Beschädigung der Verkäufer trägt. Für Verluste durch Diebstahl, Feuer, Wasserschaden, höhere Gewalt oder sonstige Beschädigungen (z.B. während der Anprobe) an den Waren kann keinerlei Haftung übernommen werden. Sämtliche Schadenersatzansprüche bzgl. abhanden gekommener Waren aufgrund von Fahrlässigkeit sind damit ausgeschlossen.
Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich auf Fälle, bei denen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen vorliegt. Abweichend hiervon haftet der Veranstalter im Falle der Verletzung von Leben, Gesundheit oder Körper, sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch bei einfacher Fahrlässigkeit.

Das Kommissionsgeschäft

Der Veranstalter führt das Kommissionsgeschäft in eigenem Namen auf Rechnung des Verkäufers aus.

Der erzielte Verkaufspreis wird nach Ende der Veranstaltung bei der Rückgabe der nicht verkauften Ware abzüglich einer Verkaufsprovision von 15 % an den Verkäufer gegen Vorlage einer geeigneten Legitimation (insbesondere Abholschein oder PIN-Code) ausgezahlt. 

Der im elektronischen Artikelverwaltungssystem hinterlegte Preis ist der für den Verkauf einzig maßgebliche Preis. Für den Fall, dass eine offensichtlich irrtümliche Preisauszeichnung vorliegt (z.B. Felder für Größe und Preis vertauscht) ist der Veranstalter berechtigt, den Verkaufspreis nach dem anzunehmenden Willen des Verkäufers anzupassen.

Für den Fall, dass Mängel an der Ware (Flecken, Löcher, usw.) erst beim Verkauf an der Kasse festgestellt werden, ist der Veranstalter im eigenen Ermessen zur Reduzierung des Verkaufspreises um bis zu 50 %, jedoch maximal bis zu 5,00 € berechtigt.

Der Verkäufer ermächtigt den Veranstalter bis zum Zeitpunkt der Auszahlung des Verkaufserlöses bei Mängeln an der Ware Reklamationen durch Käufer ohne Rücksprache zu bearbeiten und die Erstattungen des Kaufpreises an den Käufer zu veranlassen (der Auszahlungsbetrag an den Verkäufer verringert sich entsprechend). Der Veranstalter ist in diesen Fällen dennoch berechtigt, die Verkaufsprovision zu verlangen.

Der Verkäufer übernimmt nach Veranstaltungsende die Abwicklung von Reklamationen in alleiniger Verwantwortung und Zuständigkeit. Der Veranstalter ist berechtigt, bei eingehenden Reklamationen die Kontaktdaten des Verkäufers an den reklamierenden Käufer weiterzugeben. Der Verkäufer stellt den Veranstalter von allen Ansprüchen frei, die Käufer gegen den Veranstalter direkt geltend machen.

Nach Ende der Veranstaltung nicht abgeholte Ware wird vom Veranstalter zunächst für eine Woche verwahrt. Nach Ablauf der Verwahrfrist geht das Eigentum an der Ware an den Veranstalter über und dieser kann nach Belieben damit verfahren. Nach Ablauf der Verwahrfrist ist der Veranstalter zudem berechtigt, eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 5,00 € vom Verkaufserlös einzubehalten. Die Geltendmachung eines größeren Schadens bleibt dem Veranstalter vorbehalten.