Diese Bedingungen enthalten die zwischen der Elterninitiative Kleidermarkt Attenkirchen als Vermittler ( im Folgenden "Veranstalter", "wir") und einer Privatperson als Auftraggeber und Verkäufer (im Folgenden "Verkäufer") ausschließlich geltenden Regelungen für den Verkauf der in Vermittlung gegebenen Waren.
ALLGEMEINES
- Pro Haushalt ist nur eine teilnehmende Verkäufernummer zulässig
- Pro Verkäufernummer können max. 40 Teile abgegeben werden (Im System können dennoch mehr Artikel verwaltet werden)
- Mindestverkaufspreis für alle Artikel: 1,00 € / Alle Preise nur auf 0,50 € gerundet
- Etiketten müssen gut und sicher befestigt sein (nicht tackern, kein doppelseitiges Klebeband oder Stecknadeln, kein Kleber auf Textilien; bewährt haben sich gelochte, mit Karton verstärkte Etiketten mit fester Schnur.)
- Spiele Puzzle, Medien und Elektrogeräte müssen auf Vollständigkeit und einwandfreie Funktion überprüfen und gut verschlossen sein.
- Schuhe müssen als Paar fest verbunden sein (stablile Schnur)
- Alle Artikel müssen in mit der Kundennummer beschrifteten Klappboxen oder Wäschekörben abgegeben werden. Keine Kartons, Tüten o.ä.
- Mehrteilige Kleidungsstücke (Jogginganzüge, Dirndl, Anorak und Schneehose) müssen gut miteinander verbunden sein.
Ein Set aus mehreren Kleinteilen (z.B. Bodies, Strumpfhosen, einfache Shirts) darf aus max. 3 Teilen bestehen. - Kosten Es fällt eine Verkaufsprovision in Höhe von 15 % des Verkaufserlöses sowie eine Grundgebühr in Höhe von 4,00 € an.
Die zum Verkauf gegebenen Waren müssen den folgenden Richtlinien entsprechen:
DAS KANN VERKAUFT WERDEN
Bekleidung und Schuhe müssen der Saison entsprechen (Frühjahr: Übergangs- und Sommerkleidung, Herbst: Übergangs- und Winterkleidung).
- Kleidung, Jacken, etc. der Saison entsprechend in Kinder- und Jugendgrößen
- Schuhe, auch Skischuhe, Schlittschuhe, Inline-Skates etc. (max. 2 Paar Schuhe pro Verkäufer)
- Mützen, Schals, Handschuhe
- Spielzeug, Puzzle, Spiele (auf Vollständigkeit prüfen)
- Hörspiele, Filme, Konsolen- und Computerspiele (nur Originaldatenträger)
- Bücher
- Lernspiele, Übungs-/ Lernbücher
- Kinderfahrzeuge, Fahrräder, Tretfahrzeuge, Bobby-Cars, Helme (sturzfrei), etc.
- Kleinkinderspielzeug
- Umstandsmode
- Babykleidung/ -zubehör, Bodies
- Schlafanzüge
- Strumpfhosen
- Autositze, Fahrradsitze
- Kinderwägen, Buggys
- und einiges mehr ... (fragen Sie im Zweifel vorher bei uns nach)
DAS KANN NICHT VERKAUFT WERDEN
- Kuschel- und Plüschtiere
- Hygieneartikel aller Art: Töpfchen, Toiletteneinsätze, Wickelauflagen, Stilleinlagen
- Unterwäsche
- Socken
- Kleidungsstücke, die nicht der Saison entsprechen
- Kleidungsstücke mit Flecken und/ oder Löchern
- verschmutztes Spielzeug
- Bettwäsche, Decken, Kissen, Matratzen, Handtücher
- Fläschchen (egal ob aus Glas oder Kunststoff)
- Alle Artikel, die nicht mit unseren einheitlichen Barcodeetiketten gekennzeichnet sind
- Schränke, Tische und sonstige Möbel (ausgenommen Puppenmöbel, kleine Kindermöbel)
- Schreibtische, Schreibtischstühle
- Rutschen, Spielhäuser, Schaukelgestelle, große Sitzsäcke
- unhandliche und große Artikel (fragen Sie im Zweifel vorher bei uns nach)
Blau markierte Gegenstände, die nicht am Kleidermarkt verkauft werden, können über einen Aushang zum Verkauf angeboten werden.
Voranmeldung / Verkäuferzulassung
Mit der Voranmeldung als Verkäufer für die betreffende Veranstaltung (auch bezeichnet als "Zulassung zum Verkauf" oder "Teilnahmeanmeldung") geht eine beiderseitige Absichtserklärung zum Abschluss des im Folgenden beschriebenen Vermittlungsvertrags einher. Der Vermittlungsvertrag selbst wird erst mit Einlieferung der Ware geschlossen.
Verkaufsvermittlung
Der Vertrag über die Verkaufsvermittlung wird für die Dauer der betreffenden Veranstaltung von der Übergabe der Ware bis zum Ende der Artikelrückgabe abgeschlossen. Alle Waren werden vom Verkäufer in dem durch den Veranstalter bereitgestellten Verwaltungssystem erfasst und mit einem Preis versehen. Wir nehmen nur funktionsfähige bzw. unbeschädigte, gepflegte, gewaschene, geruchsfreie, dem Trend und der Jahreszeit entsprechende Waren an. Details zu unseren Kriterien finden sich in den obenstehenden nicht abschließenden Aufzählungen. Das Recht zur vollständigen oder teilweisen Ablehnung von angebotener Ware ohne Begründung bleibt vorbehalten. Werden Mängel erst nach der Annahme entdeckt, sind wir berechtigt, diese Artikel vom Verkauf auszuschließen.
Haftung
Der Verkäufer bestätigt, dass die in Vermittlung gegebene Ware sein Eigentum und frei von Rechten Dritter ist uns es sich um kein Replikat (Produkt-/Markenfälschung) handelt. Die Waren gehen nicht in das Eigentum des Veranstalters über.
Die in Vermittlung genommene Ware wird nicht durch den Veranstalter versichert, sodass das Risiko des Untergangs oder der Beschädigung der Verkäufer trägt. Für Verluste durch Diebstahl, Feuer, Wasserschaden, höhere Gewalt oder sonstige Beschädigungen (z.B. während der Anprobe) an den Waren kann von dem Veranstalter keine Haftung übernommen werden. Sämtliche Schadenersatzansprüche bzgl. abhanden gekommener Waren aufgrund von Fahrlässigkeit sind damit ausgeschlossen.
Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich auf Fälle, bei denen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen vorliegen. Abweichend hiervon haftet der Veranstalter im Falle der Verletzung von Leben, Gesundheit oder Körper, sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch bei einfacher Fahrlässigkeit.
Das Vermittlungsgeschäft
Der Veranstalter führt das Vermittlungsgeschäft im Namen und auf Rechnung des Verkäufers aus. Der Verkäufer ermächtigt den Veranstalter dazu, die in Vermittlung gegebene Ware an Dritte (im Folgenden "Käufer") in seinem Namen zu verkaufen und das Eigentum zu übertragen sowie den Kaufpreis entgegenzunehmen.
Der erzielte Verkaufspreis wird nach Ende der Veranstaltung bei der Rückgabe der nicht verkauften Ware an den Verkäufer gegen Vorlage einer geeigneten Legitimation (insbesondere Abholschein oder PIN-Code) ausgezahlt. Der Veranstalter ist berechtigt, die ihm zustehende Vermittlungsprovision in Höhe von 15 % des Verkaufserlöses sowie eine Grundgebühr von 4,00 € vor der Auszahlung mit dem Verkaufserlös des Verkäufers aufzurechnen.
Verkaufspreis
Der im elektronischen Artikelverwaltungssystem hinterlegte Preis ist der für den Verkauf einzig maßgebliche Preis. Für den Fall, dass eine offensichtlich irrtümliche Preisauszeichnung vorliegt (z.B. Felder für Größe und Preis vertauscht) ist der Veranstalter berechtigt, den Verkaufspreis nach dem anzunehmenden Willen des Verkäufers anzupassen.
Mängelregulierung
Für den Fall, dass Mängel an der Ware (Flecken, Löcher, usw.) erst beim Verkauf an der Kasse festgestellt werden, ist der Veranstalter im eigenen Ermessen zur Reduzierung des Verkaufspreises um bis zu 50 %, jedoch maximal bis zu 5,00 € berechtigt.
Der Verkäufer ermächtigt den Veranstalter bis zum Zeitpunkt der Auszahlung des Verkaufserlöses bei Mängeln an der Ware Reklamationen durch Käufer ohne Rücksprache zu bearbeiten und die Erstattungen des Kaufpreises an den Käufer zu veranlassen (der Auszahlungsbetrag an den Verkäufer verringert sich entsprechend). Der Veranstalter ist in diesen Fällen dennoch berechtigt, die Verkaufsprovision zu verlangen.
Der Verkäufer übernimmt nach Veranstaltungsende als alleiniger Vertragspartner des Käufers die Abwicklung von Reklamationen in alleiniger Verwantwortung und Zuständigkeit.
Der Verkäufer stellt den Veranstalter von Ansprüchen Dritter (insbesondere Käufern) frei, soweit diese Ansprüche auf Eigenschaften oder Mängeln der vom Verkäufer stammenden Ware beruhen, und der Veranstalter den Mangel nicht zu vertreten hat. Eine Freistellung für Fälle, in denen der Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat, ist ausgeschlossen.
Weitergabe von Verkäuferdaten bei Reklamationen oder Rechtsstreitigkeiten
Der Veranstalter ist berechtigt, bei Reklamationen, Gewährleistungsfällen oder sonstigen Streitigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer die zur Abwicklung erforderlichen Kontaktdaten des Verkäufers an den Käufer weiterzugeben.
Die Weitergabe erfolgt ausschließlich zum Zweck der Erfüllung und Durchführung des vermittelten Kaufvertrages (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) sowie zur Wahrung berechtigter Interessen der Vertragsparteien (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
Regelmäßig werden hierfür E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer mitgeteilt. Soweit dies zur Durchsetzung oder Verteidigung zivilrechtlicher Ansprüche erforderlich ist – insbesondere bei (außer-)gerichtlicher Geltendmachung von Ansprüchen – darf der Veranstalter auch die beim Veranstalter hinterlegte Anschrift des Verkäufers herausgeben. Eine weitergehende Datenverarbeitung oder -weitergabe erfolgt nicht.
Verwahrung nicht abgeholter Ware
Nach Ende der Veranstaltung nicht abgeholte Ware wird vom Veranstalter für die Dauer von einer Woche aufbewahrt.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Abholung, kann die Ware nach pflichtgemäßem Ermessen des Veranstalters gespendet oder entsorgt werden. Eine Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung besteht nicht.
Sofern der Verkäufer eine Rückgabe ausdrücklich wünscht, ist dies bei Abgabe der Ware zu vermerken.
Bearbeitungspauschale / Entsorgungskosten
Nach Ablauf der Verwahrfrist kann der Veranstalter zur Deckung des tatsächlichen Aufwands für Sortierung, Transport oder Entsorgung eine angemessene Bearbeitungspauschale von bis zu 10,00 € vom noch auszuzahlenden Verkaufserlös einbehalten.
Dem Verkäufer bleibt der Nachweis gestattet, dass ein geringerer Aufwand entstanden ist. Der Veranstalter behält sich seinerseits den Nachweis vor, dass im Einzelfall höhere Kosten (z. B. Entsorgungsgebühren oder Fahrkosten) angefallen sind und entsprechend geltend gemacht werden.